Auf Weltreise: Und was passiert mit der Wohnung?

Tarifa Apartment

Nachdem ich bereits ausführlich darüber berichtet habe, was man bei der Planung einer Weltreise alles beachten muss, möchte ich mich heute einem anderen Thema widmen, das unmittelbar mit der Organisation zusammenhängt: eurem Zuhause. Ich gehe stark davon aus, dass die meisten von euch stolze Besitzer einer Mietwohnung sind. Doch was passiert mit ihr, wenn man für ein Jahr oder länger auf Reisen geht? Ganz klar, die einfachste Möglichkeit wäre natürlich, die Wohnung einfach unterzuvermieten, aber dürft ihr das auch?

 

 

Was besagt das deutsche Mietrecht?

Nach deutschem Mietrecht ist es tatsächlich erlaubt, seine Wohnung unterzuvermieten – allerdings nur mit der Zustimmung des Vermieters. Wobei im Kleingedruckten steht, dass er die angefragte Untervermietung nicht ablehnen darf, wenn keine triftigen Gründe vorliegen. Im Klartext bedeutet das: es spricht eigentlich nichts dagegen, seine Wohnung zu vermieten. Aber will man das auch? Ich persönlich finde den Gedanken nicht so schlimm, dass eine mir völlig unbekannte Person in meiner Wohnung lebt, aber es ist ja völlig legitim wenn man das nicht will.

 

Schließlich lässt man ja sein gesamtes Hab und Gut zu Hause. Ich würde deshalb lieber meine Wohnung kündigen, meine Möbel bei meiner Familie unterbringen und nach meiner Weltreise wieder auf Wohnungssuche gehen. Letztendlich genauso wie ich es gemacht habe. Da beide Varianten durchaus Sinn machen, möchte ich euch heute ein paar Tipps geben, was ihr im Falle einer Untervermietung oder Kündigung eurer Wohnung beachten solltet.

 

Im Übrigen sollte es keine Option für euch sein, die Wohnung sich selbst zu überlassen und weiterhin Miete zu zahlen. Natürlich kann man seine Pflanzen verschenken, die Post abbestellen und den Kühlschrank ausstellen – aber wer lüftet die Räume im Sommer und heizt sie im Winter? Wenn ihr nach eurer Rückkehr keine bösen Überraschungen (u.a. Ungeziefer, Schimmel) erleben wollt, solltet ihr eine der beiden folgenden Varianten in Erwägung ziehen.

 

Variante 1: Einen Untermieter suchen

Wenn ihr die schriftliche Genehmigung eures Vermieters habt, dass ihr eure Wohnung in Abwesenheit untervermieten dürft, solltet ihr einen schriftlichen Vertrag aufsetzen – um euch abzusichern. Aus Haftungsgründen ist es zudem ratsam, für den Internet- und Telefonanschluss einen weiteren Passus im Vertrag aufzunehmen. Und dann kommt das Wichtigste: das Wohnungsübergabeprotokoll.

 

Darin werden alle Möbel und Einrichtungsgegenstände aufgelistet, die sich in der Wohnung befinden bzw. die man somit seinem Untermieter überlässt. Im Internet findet man viele Mustervorlagen für das Wohnungsübergabeprotokoll kostenlos zum Download. Macht davon Gebrauch und haltet alles schriftlich fest, was euch wichtig ist. Am Ende muss noch geklärt werden, was mit eurer Post passiert. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  1. Entweder ihr leitet sie um, zum Beispiel zu eurem Elternhaus oder zu Freunden, oder
  2. ihr bringt zwei Namensschilder am Briefkasten an und vertraut darauf, dass euer Untermieter die Post für euch aufbewahrt.

Wobei ich sicherlich zu der ersten Möglichkeit tendieren würde. Immerhin wird in der Post auch mal was wichtiges dabei sein.

 

Variante 2: Die Wohnung kündigen

Wenn ihr euch dazu entschlossen habt, eure Wohnung zu kündigen, um eine Weltreise anzutreten, empfehle ich auch hier das Wohnungsübergabeprotokoll. Darin wird der aktuelle Zustand der Wohnung festgehalten, wie zum Beispiel mögliche Mängel an Boden, Decken, Wänden, Fenstern und Türen.

 

Darüber hinaus sollten darin auch die aktuellen Zählerstände für Gas, Strom und Warmwasser aufgelistet werden – damit es nicht plötzlich heißt, ihr müsst noch eine offene Rechnung begleichen. Zudem wird in dem Protokoll festgehalten, wie viele Schlüssel zu der Wohnung gehören, wann die letzte Renovierung stattgefunden hat und – zu guter Letzt – das Datum der Übergabe. Damit sichert ihr euch nicht nur für die Zukunft ab, sondern erspart euch mögliche Streitigkeiten nach eurer Rückkehr.

 

Ärger mit dem Vermieter vermeiden

Wer keinen Ärger mit seinem Vermieter haben möchte, der sollte aber auch schon vor der Übergabe folgende Fragen klären:

 

  • Befindet sich eure Wohnung in einem besenreinen Zustand?
  • Könnt ihr alle Fenster und Türen vollständig schließen?
  • Habt ihr auf dem Fußboden oder an den Wände Schäden hinterlassen?
  • Wurden alle Bohrlöcher wieder gestopft?
  • Sind im Waschbecken, in der Badewanne oder in Dusche Sprünge in der Keramik?
  • Kommt aus allen Wasserhähnen fließendes Wasser?
  • Funktionieren alle Heizungen richtig?
  • Habt ihr den Keller oder den Dachboden leer geräumt?

Je weniger euer Vermieter zu beanstanden hat, desto reibungsloser verläuft am Ende auch die Wohnungsübergabe – und umso mehr bekommt ihr von eurer Kaution wieder. Schließlich ist der Wohnungseigentümer berechtigt, die durch euer Zutun verursachten Schäden in der Wohnung mithilfe der Kaution zu begleichen. Damit das nicht passiert, solltet ihr alle möglichen Mängel im Vorfeld beseitigen.

 

Und noch ein Tipp zum Schluss: Am besten nehmt ihr einen Fotoapparat mit zur Wohnungsübergabe oder nutzt euer Smartphone, um von jedem Raum ein Bild zu schießen. Dadurch sichert ihr euch noch einmal mehr ab und könnt ganz entspannt eure Weltreise antreten.

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